November 2006: Alle Steuerzahler

Grundsteuer für selbst genutzte Häuser: Erhebung verfassungsgemäß

Bereits im Juni dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht eine anhängige Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Nun hat aktuell auch der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Grundsteuerbefreiung für selbst genutzten Grundbesitz nicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 zur Vermögensteuer gestützt werden kann. Denn dem Beschluss zur Vermögensteuer komme für die Grundsteuer keine Bindungswirkung zu. Die Gesetzeskraft des Beschlusses sei allein auf die Vermögensteuer beschränkt. Damit konnte das Ziel, eine Grundsteuerbefreiung für selbst genutzten Grundbesitz zu erreichen, auch mit diesem Verfahren vor dem BFH nicht durchgesetzt werden.

Hinweis: Allerdings ist auch mit dieser erneut negativen Entscheidung noch nicht alles verloren. Denn zurzeit ist noch ein weiteres Verfahren zu der Frage nach der Grundsteuerbefreiung für selbst genutzten Grundbesitz anhängig. Dieses Verfahren wird beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter folgendem Aktenzeichen geführt: 14 A 661/06 (BFH-Urteil vom 19.7.2006, Az. II R 81/05).