August 2005: Vermieter

Grundstücks-Rückübertragung: Keine sofort abziehbaren Werbungskosten

Leistet der alte und neue Eigentümer eines rückübertragenen Grundstücks in den neuen Bundesländern zum Ausgleich von getätigten Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen Zahlungen an den Zwischen-Eigentümer, handelt es sich nicht um sofort abziehbare Werbungskosten. Die Zahlungen gehören vielmehr zu den im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzenden Anschaffungskosten und wirken sich damit steuerlich nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung aus.

Hinweis: Wird das Grundstück anschließend vermietet, ist die Gebäudeabschreibung bereits ab dem Jahr der Rückübertragung bei den Einkünften aus der Vermietung (ggf. zeitanteilig) zu berücksichtigen. Das gilt sogar, wenn Mieteinnahmen erst im Folgejahr erzielt werden (BFH-Urteil vom 11.1.2005, Az. IX R 15/03).