August 2007: Vermieter

Grunderwerbsteuer: Steuern auf Erschließungsmaßnahmen vermeiden

Ist ein Baugrundstück zum Zeitpunkt, in dem ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden soll, bereits erschlossen, führt dieser Umstand regelmäßig zu einem höheren Kaufpreis und damit folglich auch zu einer höheren Grunderwerbsteuer. Ist allerdings Gegenstand des Kaufvertrags lediglich ein unerschlossenes Grundstück, erhöhen die zu erwartenden Zahlungen für die künftige Erschließung nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

Verpflichtet sich jedoch der Verkäufer, dem Käufer das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht erschlossene Grundstück in einem erschlossenen Zustand zu verschaffen, fällt die Grunderwerbsteuer regelmäßig auch auf den Teil des Kaufpreises an, der auf die Erschließung entfällt.

Hinweis: Um den Anfall von Grunderwerbsteuer für Erschließungskosten zu vermeiden, sollten zwei Verträge abgeschlossen werden: Ein Kaufvertrag über das unerschlossene Grundstück und ein Werkvertrag über die Erschließung des Grundstücks (BFH-Urteil vom 21.3.2007, Az. II R 67/05).