September 2006: Vermieter

Grunderwerbsteuer: Keine Verzinsung der Erstattung

Erstattet das Finanzamt Grunderwerbsteuer z.B. wegen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags, ist der Zahlungsanspruch des Steuerpflichtigen auf die Grunderwerbsteuer nicht zu verzinsen. Denn der Anspruch auf die Grunderwerbsteuer ist durch den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht rückwirkend entfallen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag hebt diesen nicht rückwirkend auf, sondern führt vielmehr zur Umgestaltung des Vertrages in ein Abwicklungsverhältnis.

In dem Urteilsfall erwarb die Steuerpflichtige im Jahr 1997 Grundbesitz. Das Finanzamt setzte für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer fest, die von der Steuerpflichtigen auch entrichtet wurde. Sechs Jahre später wurde die Rückabwicklung des Vertrages notariell beurkundet, woraufhin das Finanzamt die Grunderwerbsteuerfestsetzung aufhob und die Steuer unverzinst erstattete (BFH-Beschluss vom 13.1.2006, Az. II B 55/05).