Oktober 2005: Vermieter

Grunderwerbsteuer: Bei Erwerb eines Hausbausatzes mit Grundstück

Grunderwerbsteuer fällt bei dem Kauf eines in Eigenregie zusammen zu bauenden "Hausbausatzes" inklusive Grundstück nur für den Grund und Boden an. Denn in diesen Fällen, in denen der Käufer den Bausatz selbst zusammenbauen muss, handelt es sich nicht um ein einheitliches Vertragswerk. Das gilt selbst dann, wenn sich der Verkäufer verpflichtet, einen "Richtmeister" zu stellen, der den Aufbau fachlich anleitet.

Hinweis: Wer ein bebautes Grundstück kauft, muss auch für das Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen. Das gilt gleichermaßen, wenn nach dem Kauf eines unbebauten Grundstücks der Verkäufer oder ihm nahestehende Personen oder Firmen für eine bereits feststehende Bebauung des Grundstücks sorgen (einheitliches Vertragswerk). Ist der Verkäufer des Grundstücks und des Hausbausatzes aber nicht zum Aufbau der Bauteile verpflichtet, liegt kein einheitliches Vertragswerk vor, so dass die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück entfällt (BFH-Urteil vom 27.10.2004, Az. II R 12/03).