August 2009: Freiberufler und Gewerbetreibende

Gewinnermittlung: Option zur EÜR entfällt erst mit der Abschlusserstellung

Bis dato gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer eine Eröffnungsbilanz erstellt und eine laufende Buchführung einrichtet.

Davon abweichend entschied der Bundesfinanzhof, dass die Wahl zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch noch nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres vollzogen werden kann. Das gilt solange, bis ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger einen Jahresabschluss aufstellt und sich dadurch für die Bilanzierung entscheidet (BFH-Urteil vom 19.3.2009, Az. IV R 57/07).