Dezember 2004: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Gewinnausschüttungen in 2005: Neue Abzugspraxis

Bisher ist die Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag unabhängig von der Art des steuerpflichtigen Ertrags bis zum 10. des Folgemonats anzumelden und abzuführen. Für Gewinnausschüttungen, die nach dem 31.12.2004 erfolgen, wurde diese Frist abgeschafft. Die Steuerabzugsbeträge sind ab 1.1.2005 zeitgleich mit den Gewinnausschüttungen an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Kapitalertragsteuer entsteht mit dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Wird der Tag der Auszahlung nicht ebenfalls durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, so gilt als Tag des Zuflusses der Tag nach der Beschlussfassung. Es sollte künftig Vorsorge getroffen werden, dass auch zur Zahlung der Steuer ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen.