April 2004: Freiberufler und Gewerbetreibende

Gewerblicher Grundstückshandel: Zwei Doppelhaushälften als ein Objekt

Bei der Frage, ob eine Veräußerung von mehreren Grundstücken zu einem gewerblichen Grundstückshandel führt, berücksichtigt der Bundesfinanzhof zwei Doppelhaushälften auf ungeteiltem Grundstück als nur ein Objekt.

Hintergrund: Nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten, wenn in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehr als drei Objekte veräußert wurden. Dies hat für den Steuerpflichtigen den unangenehmen Effekt, dass seine Veräußerungsgeschäfte neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Hinweis: Bei einem Doppelhaus liegen erst dann zwei Objekte vor, wenn die Grundstücke nach dem Wohnungseigentümergesetz geteilt worden sind. Erst durch die Teilung entstehen zwei selbstständig veräußerbare Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 14.10.2003, Az. IX R 56/99).