Dezember 2004: Freiberufler und Gewerbetreibende

Gewerbesteuer und Abfärbetheorie: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung wurde in 2004 erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Der Gewerbesteuer unterliegen nur gewerblich tätige Unternehmen, nicht aber die freien Berufe und die übrigen selbstständigen Tätigkeiten. Hierin kann eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) liegen. Die Finanzverwaltung hat mit Erlassen vom 1.10.2004 entschieden, die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages diesbezüglich für vorläufig zu erklären. Sollte der Vorläufigkeitsvermerk bislang nicht aufgenommen sein, so ist gegen betreffende Gewerbesteuermessbetragsbescheide Einspruch mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens einzulegen.

Nach der sog. Abfärbetheorie in § 15 Absatz 3 Nummer 1 Einkommensteuergesetz werden die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, wenn die Gesellschaft zumindest teilweise gewerblich tätig ist. Eine nur geringfügige gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft führt im Grundsatz insgesamt zu gewerblichen Einkünften und damit ggf. auch zur Verpflichtung, Gewerbesteuer zu entrichten. Auch die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz soll überprüft werden.