Januar 2010: Alle Steuerzahler

Gesetzesvorhaben: Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen“ sollen insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Die geplanten Änderungen sollen teilweise bereits in noch offenen Fällen, teilweise ab dem 1.1.2010 oder später gelten. Basierend auf dem Referentenentwurf vom 9.11.2009 sind nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer aufgeführt.

Einkommensteuer

Die degressive Abschreibung soll in allen offenen Fällen auch auf Gebäude aus dem EU- und EWR-Raum angewendet werden können.

Der Sonderausgabenabzug für Spenden und Mitgliedsbeiträge soll in allen offenen Fällen auf Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, erweitert werden.

Das zum 1.4.2009 in Kraft getretene und rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 anzuwendende Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz regelt die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen bis zu 360 EUR im Jahr. Um die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu fördern, soll eine Entgeltumwandlung nicht mehr schädlich sein. Als Voraussetzung für die Steuerfreiheit verbleibt, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offenstehen muss, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

Bei der Riester-Förderung soll es folgende Änderungen geben:

  • Die Zulagenberechtigung der Riester-Förderung soll an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden. Durch die Änderung soll somit allen in den betreffenden Alterssicherungssystemen pflichtversicherten Grenzarbeitnehmern – auch wenn sie im Ausland leben – unabhängig von ihrem konkreten steuerrechtlichen Status die Zulagenberechtigung zustehen.

  • Die Eigenheimrente („Wohn-Riester“) soll auch für selbstgenutzte Immobilien im EU-/EWR-Ausland gewährt werden, sofern es sich bei der Auslandsimmobilie um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulagenberechtigten handelt. Ferienhäuser sind weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.

  • Bei Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht durch Wegzug in das EU-/EWR-Ausland soll die Zulage nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Die Rückforderung soll jedoch weiterhin beim Umzug in einen Drittstaat erfolgen.

Umsatzsteuer

Die Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen Post AG soll ab 1.7.2010 an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden. Befreit sind dann generell Universaldienste, die flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen anbieten und eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ist ab dem 1.7.2010 die monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen (ZM) vorgesehen (bisher vierteljährlicher Meldezeitraum). Im Gegenzug brauchen die ZM dafür nicht mehr bis zum 10. Tag, sondern erst bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats übermittelt zu werden. Betragen die Lieferungen nicht mehr als 50.000 EUR im Quartal (vom 1.7.10 bis zum 31.12.11: 100.000 EUR), sollen die ZM erst bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres übermittelt werden müssen. Bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen soll es bei dem vierteljährlichen Meldezeitraum bleiben. Unternehmer mit Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollen diese nicht mehr für die Abgabe der ZM in Anspruch nehmen können (Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen vom 17.11.2009).