Mai 2003: Alle Steuerzahler

Gesetzentwurf zur Förderung der Kleinunternehmer

Die Bundesregierung hat am 26. Februar 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) verabschiedet. Ziel der gesetzgeberischen Maßnahme ist es, die bürokratische Belastung durch vereinfachte Gewinnermittlungsmöglichkeit für Existenzgründer und Kleinunternehmer abzubauen, Betragsgrenzen für die Buchführungspflicht anzuheben sowie die Einnahmen-Überschussrechnung zu standardisieren. Außerdem sollen mittelbar die Finanzierungsbedingungen von Unternehmern durch Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bestimmter Fremdfinanzierungsentgelte bei banknahen Zweckgesellschaften verbessert werden. Im Einzelnen sind folgende Neuregelungen vorgesehen:

  1. Pauschalierte Betriebsausgaben:
    Kleinunternehmer dürfen pauschal die Hälfte der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Erforderlich ist lediglich die Aufzeichnung der Betriebseinnahmen einschließlich der Entnahmen. Alle weitergehenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten entfallen.
  2. Grenzen für die Buchführungspflicht:
    Die für die Buchführungspflicht maßgebenden Betragsgrenzen werden geändert.
  3. Änderungen der Gewerbesteuer:
    Änderungen der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung zur Beseitigung des Nachteils, dass bestimmte Schuldzinsen als so genannte Dauerschuldzinsen erfasst werden, um dadurch die Finanzierungsbedingungen der Wirtschaft zu verbessern.

Hinweis: Eine Überarbeitung des Gesetzes ist noch im Gespräch, so dass die geplante Einführung ab 2004 noch ungewiss erscheint.