Mai 2003: Alle Steuerzahler

Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung

Das Gesetz zur Neuregelung liegt bislang in der Fassung des Referentenentwurfs (17.03.03) vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Neuregelung der Zinsbesteuerung für Veranlagungszeiträume ab 2004 und eine bis zum 30. Juni 2004 geltende Möglichkeit der Steueramnestie zur Förderung der Steuerehrlichkeit.

Eckpunkte der Neuregelung der Zinsbesteuerung:

  1. Übergang vom Zinsabschlag zur Zinsabgeltungssteuer mit einem Abzugssatz von 25 Prozent des Kapitalertrags für Veranlagungszeiträume ab 2004. Für davor liegende Veranlagungszeiträume (insbesondere 2002 und 2003) erfolgt die Veranlagung nach dem individuellen Steuersatz. Von dieser Regelung sind Kapitalgesellschaften ausgenommen. Jedoch sieht das Halbeinkünfteverfahren (Definitivbesteuerung von Kapitalgesellschaften) einen Steuersatz von 25 Prozent vor. Damit bleibt es bei der bisherigen Steuerbelastung, wenn die Kapitalgesellschaft ihre Erträge ausschüttet.
  2. Einführung einer speziellen Veranlagung für im Ausland bezogene Zinserträge mit einem Einkommensteuersatz, der dem Abgeltungstarif entspricht.
  3. Einführung eines Wahlrechtes, auch solche Kapitalerträge in die spezielle Veranlagung mit einzubeziehen, die der Zinsabgeltungssteuer unterlegen haben, wenn im Kapitalertragsteuerverfahren die Steuerbemessungsgrundlage oder negative Zinserträge nicht zutreffend berücksichtigt worden sind.
  4. Sämtliche Kapitalerträge können auf Antrag auch einheitlich nach den allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuerrechts veranlagt werden.
  5. Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden wie bisher schon beim Steuerabzug durch Erteilung eines Freistellungsauftrags berücksichtigt.
  6. Der Pauschalsteuersatzes von 25 Prozent auf Zinsen führt grundsätzlich zu keiner weiteren steuerlichen oder außersteuerlichen Belastung.