Oktober 2009: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Gesellschaftsauflösungen: Mehrfachveröffentlichungen abgeschafft

Die Auflösung der Gesellschaft verbunden mit einem Gläubigeraufruf war nach bisheriger Rechtslage von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Aktiengesellschaften (AGs) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaAs) dreimal in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Gleiches galt bei GmbHs für Kapitalherabsetzungen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie wird das Erfordernis der Mehrfachveröffentlichung in den vorgenannten Fällen aufgehoben. Ab dem 1.9.2009 sind Bekanntmachungen von Gesellschaftsauflösungen (Liquidationsbekanntmachungen) und Kapitalherabsetzungsbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger nur noch einmal vorzunehmen (Elektronischer Bundesanzeiger: Mitteilung vom 28.8.2009).