Januar 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Geschäftsführerhaftung für Kapitalertragsteuer

Die Geschäftsführer einer GmbH haften für die abzuführende Kapitalertragsteuer, wenn die GmbH trotz Zahlungsfähigkeit keine entsprechenden Mittel zur Tilgung der Schuld einsetzt. Der Haftung kann nach einem Urteil des Finanzgerichtes Münster nicht durch den Verweis auf die Verrechnung mit Steuererstattungsansprüchen der GmbH begegnet werden, wenn die entsprechenden Steuererklärungen nicht abgegeben wurden (FG Münster, Urteil vom 21.3.2001, Az. 10 K 7142/97 Kap, Revision beim BFH, Az. IR 30/01).