September 2003: Freiberufler und Gewerbetreibende

Gemeindefinanzreform vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Reform der Gewerbesteuer beschlossen.
Wichtigste Punkte der Reform sind:

  • Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

  • Einführung der Gemeindewirtschaftssteuer

Die Gewerbesteuer soll unter Beibehaltung des Hebesatzrechts (Voraussetzung ist ein Mindesthebesatz von 200) der Kommunen zu einer Gemeindewirtschaftssteuer entwickelt werden.
Mit Hilfe der personellen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage werden alle Unternehmen und Unternehmer einschließlich der Freien Berufe nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in die Besteuerung einbezogen. Im Einzelnen sind im Zusammenhang mit der Reform der Gewerbesteuer folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Hinzurechnung von Zinsen für die Überlassung von Fremdkapital zum gewerbesteuerlichen Gewinn, die an Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen gezahlt werden,
  • Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer bei der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer selbst sowie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer,
  • Abschaffung des Staffeltarifs bei den Steuermesszahlen, gleitender Abbau des Freibetrags für Personenunternehmen bei höheren Gewerbeerträgen von 25.000 EUR bis 50.000 EUR,
  • Entfall aller übrigen Hinzurechnungen und Kürzungen für alle Gewerbesteuerpflichtigen, soweit sie nicht der Vermeidung einer steuerlichen Doppelbelastung oder der Abgrenzung der inländischen Erträge von den ausländischen dienen,
  • Anhebung des Freibetrags für Personenunternehmen von bisher 24.500 EUR auf 25.000 EUR,
  • die Gewerbesteuermesszahl wird für Personenunternehmen und für Kapitalgesellschaften auf 3 Prozent vereinheitlicht,
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Gewerbetreibenden, keine Substanzbesteuerung, d.h. einkommensunabhängige Elemente wie Mieten, Zinsen und Leasingraten müssen bei der Gewerbesteuererhebung nicht einbezogen werden. Nur Gewinne sollen versteuert werden. So sei sichergestellt, dass Unternehmen, die Verluste machen, keine zusätzliche Steuer zahlen müssten. Eine Besteuerung der Substanz, die die Unternehmen gerade in Krisenzeiten und in der Gründungsphase besonders belasten würde, würde dadurch vermieden.