März 2008: Arbeitgeber

Geldwerter Vorteil aus Aktienoptionen: Weiterhin regelmäßig tarifbegünstigt

Im Rahmen von Aktienoptionsplänen erhalten begünstigte Mitarbeiter der ausgebenden Aktiengesellschaft Optionen, die sie berechtigen, die Aktie des ausgebenden Unternehmens zu einem festen Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beziehen. Geldwerte Vorteile aus einem solchen Aktienoptionsprogramm sollen für die Arbeitnehmer im Regelfall als Lohnanreiz eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen. Als geldwerten Vorteil bezeichnet man Einnahmen der Mitarbeiter, die nicht aus Geld bestehen wie Sachbezüge oder Naturalleistungen, wozu auch z.B. ein Dienstwagen, der dem Mitarbeiter zur privaten Nutzung überlassen wird oder die Abgabe verbilligten Kantinenessens zählen kann.

Als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit unterliegen die geldwerten Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm der Tarifermäßigung (Fünftelregelung). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Aktienoptionen, die auf der Grundlage eines einheitlichen Optionsplans gewährt wurden, vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen.

Hinweis: Diese Grundsätze hat der Bundesfinanzhof bereits für die bis zum Veranlagungszeitraum 1998 gültige Gesetzeslage aufgestellt. Für diese Anwendung der Tarifermäßigung ist es unschädlich, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist. Für die gesetzliche Neuregelung gilt dies gleichermaßen (BFH-Urteil vom 18.12.2007, Az. VI R 62/05).