Februar 2006: Kapitalanleger

Freistellungsaufträge: Erteilung und Änderung jetzt online möglich

Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen bzw. ändern wollte, konnte dies bisher nur schriftlich tun. Denn jeder Freistellungsauftrag muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erteilt werden, auf dem die Unterschrift des Kunden vorgesehen ist. Allerdings war es bislang auch schon möglich, einen Freistellungsauftrag per Telefax zu erteilen. Trotzdem war dieses Prozedere vor allen Dingen für Kunden von Online-Banken ein Ärgernis. Dies kann sich nun ändern, da die Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags neuerdings auch online möglich ist.

Wollen die Banken von der Online-Abwicklung Gebrauch machen, müssen sie gewährleisten, dass die Unterschrift ihrer Kunden durch eine elektronische Authentifizierung z.B. in Form des banküblichen gesicherten PIN-/TAN-Verfahrens erfolgt. Hierzu wird zur Identifikation des Kunden die PIN verwendet und die Unterschrift durch die TAN ersetzt.

Hinweis: Liegt ein Freistellungsauftrag vor, zahlen Banken auch im Jahr 2006 Zinsen an Alleinstehende in Höhe von 1.370 EUR und an zusammenveranlagte Ehegatten in Höhe von 2.740 EUR steuerfrei aus. Ab dem 1.1.2007 soll der Sparerfreibetrag nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung allerdings weiter gesenkt werden. Im Gespräch ist die Senkung des Sparerfreibetrags auf 750 EUR für Alleinstehende und auf 1.500 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten (BMF, Schreiben vom 13.12.2005, Az. IV C 1 – S 2404 – 31/05).