März 2007: Freiberufler und Gewerbetreibende

Freiberufliche Praxen: Beachtenswertes bei der Einbringung

Der Bundesrechnungshof hat bei der steuerlichen Behandlung der Einbringung freiberuflicher Praxen in Personengesellschaften Mängel festgestellt. Insbesondere wurden folgende Punkte beanstandet, die künftig besonders zu beachten sind:

  • Die notwendigen Gesellschaftsverträge wurden oft nicht vorgelegt.

  • Häufig erfolgte kein Wechsel der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung). Entsprechende Bilanzen wurden nicht angefordert. Dadurch war nicht erkennbar, ob Altforderungen ertragswirksam erfasst oder dem Einbringenden Gegenleistungen auch in Form einer Darlehensforderung gewährt wurden, die zur Entgeltlichkeit und damit zur Aufdeckung stiller Reserven führen.

  • Bei Zahlungen des aufgenommenen Gesellschafters waren weder die Höhe der Zuzahlungen aktenkundig noch war die Frage geklärt, ob diese in das Privatvermögen des aufnehmenden Gesellschafters (steuerschädlich) oder in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft (steuerunschädlich) erfolgten (FinMin Mecklenburg-Vorpommern vom 23.11.2006, Az. IV 301 – S 1978 d – 2/01).