Dezember 2004: Umsatzsteuerzahler

Firmen-Pkw: Umsatzsteuerliche Wahlmöglichkeit bei privater Nutzung

Die Rechtslage hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei Unternehmensfahrzeugen ist seit dem 1.4.1999 undurchsichtig geworden. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde der zuvor mögliche vollständige Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Fahrzeuge ab 1.4.1999 aufgehoben. Der Vorsteuerabzug wurde nur noch zu 50 Prozent gewährt, während eine Besteuerung der privaten Nutzung unterblieb. Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurde diese Gesetzesvorschrift zum 1.1.2004 wieder aufgehoben. Wurde das Fahrzeug in 2004 angeschafft und auch für private Zwecke genutzt, kann demnach die gesamte Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten geltend gemacht werden. Entsprechend ist die private Nutzung wieder umsatzsteuerpflichtig, wobei der Wert der privaten Nutzung nach der so genannten 1 Prozent-Regelung oder anhand von Aufzeichnungen der für Privatfahrten entstandenen Kosten zu ermitteln ist. Wurde ein privat genutztes Unternehmensfahrzeug vor dem 1.1.2004 angeschafft, ist ebenso aus den laufenden Kosten ab 2004 wieder der volle Vorsteuerabzug vorzunehmen.

Auf Grund des Verstoßes gegen EU-Recht und fehlender Ermächtigung war die Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent nur für den Zeitraum vom 5.3.2000 bis 31.12.2002 rechtmäßig und wirksam. Für die übrige Zeit gilt demnach ein Wahlrecht für den Steuerpflichtigen. Wurde die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten in den Vorjahren nur zu 50 Prozent berücksichtigt, besteht ab dem 1.1.2003 die Möglichkeit, die Vorsteuer zu berichtigen und für den verbleibenden Berichtigungszeitraum in Anspruch zu nehmen. Als Folge ist dann der Wert der privaten Nutzung umsatzsteuerpflichtig. Es sollte eine Günstigerprüfung stattfinden. Wird nur aus den laufenden Kosten der Vorsteuerabzug geltend gemacht, müssen dementsprechend nur die auf Privatfahrten entfallenden laufenden Kosten der Umsatzsteuer unterworfen werden. Erfolgt eine Berichtigung der Vorsteuer aus der Anschaffung des Fahrzeugs, ist die Privatnutzung in Höhe der auf Privatfahrten entfallenden Kosten einschließlich der anteiligen Abschreibung zu versteuern.