September 2009: Arbeitnehmer

Ferienjobs: Steuern werden oftmals zurückerstattet

In den Sommerferien nehmen viele Schüler und Studenten einen Ferienjob auf. Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag in vollem Umfang vom Finanzamt zurückerstattet werden, wenn der Bruttolohn im Jahr nicht mehr als 10.996 EUR beträgt.

Hierzu muss beim Finanzamt lediglich ein (vereinfachter) Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Hinweis: Vor der Aufnahme der Ferienjobs sollte zwingend beachtet werden, dass die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Schülers oder Studenten 7.680 EUR im Jahr nicht überschreiten. Denn wird dieser Grenzbetrag auch nur um einen EUR überschritten, verlieren Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Eine Billigkeitsregelung gibt es nicht (Mitteilung der OFD Koblenz vom 27.7.2009).