Juni 2003: Alle Steuerzahler

Fehlbelegungsabgabe als außergewöhnliche Belastung

Das Finanzgericht Köln hat rechtskräftig entschieden, das eine so genannte Fehlbelegungsabgabe nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Einkommensteuergesetz vom Mieter geltend gemacht werden kann.

In der Begründung des Urteils heißt es, dass die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe auf dem freiem Entschluss beruhe, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen oder weiter zu bewohnen. Sie entstehe also nicht zwangsläufig. Deshalb könne die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe auch nicht steuermindernd abgesetzt werden (FG Köln, Urteil vom 6.8.02, Az. 2 K 4523/01).