April 2004: Arbeitgeber

Fahrtkosten: Entfernungspauschale trotz Sammelbeförderung

Bringt der Arbeitgeber Mitarbeiter per Sammelbeförderung zur Baustelle, stellt sich bis zum Veranlagungszeitraum 2003 die Frage, ob die Arbeitnehmer trotz der kostenlosen Beförderung die Entfernungspauschale geltend machen können. Das Finanzgericht Niedersachsen hat für diesen Fall zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden. Die Finanzrichter aus Hannover sind der Meinung, dass Bauhandwerker, die auf wechselnden Baustellen arbeiten, sowohl für die Fahrten zwischen der Wohnung und dem Sitz des Arbeitgebers als auch für Fahrten mit einem Arbeiterbus zur jeweiligen Baustelle die Entfernungspauschale beanspruchen können (FG Niedersachsen, Urteil vom 10.9.2003, Az. 2 K 496/02).

Hinweis: Gegen das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen VI R 64/03 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Trotzdem sollten Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen.

Wichtig: Die Entscheidung gilt nur für Veranlagungszeiträume 2003 und früher. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eine Sammelbeförderung auf die Entfernungspauschale anzurechnen ist (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 3 Einkommensteuergesetz).