April 2006: Alle Steuerzahler

Fahrtenbuch: Anforderungen jetzt konkreter

Nutzen Arbeitnehmer einen Dienstwagen, müssen sie bislang zur Vermeidung der Anwendung der Ein-Prozent-Regel für die Privatnutzung ein Fahrtenbuch führen. Dieses muss exakt, fortlaufend und zeitnah geführt werden und darf nicht nachträglich abänderbar sein. Der Bundesfinanzhof erkennt auf Grund dessen aktuell zwei Fahrtenbuch-Varianten nicht an:

  • ein im Nachhinein anhand von Notizzetteln erstelltes Fahrtenbuch und

  • ein aus einer Datei des Tabellenkalkulationsprogramms "MS Excel" erstelltes Fahrtenbuch, da diese Software Veränderungen ohne Dokumentation der Reichweite zulässt (BFH-Urteil vom 9.11.2005, Az. VI R 27/05 und BFH-Urteil vom 16.11.2005, Az. VI R 64/04).