Juni 2023: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

| Das Bundesfinanzministerium hat sich zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital geäußert, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten. |

In dem Schreiben der Finanzverwaltung geht es insbesondere um diese Aspekte:

  • Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen,
  • Steuerbilanzielle Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapital,
  • Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz und
  • Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung.

Quelle | BMF-Schreiben vom 11.4.2023, Az. IV C 6 – S 2133/19/10004 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 234948