Februar 2006: Arbeitnehmer

Ermäßigter Steuersatz: Für Zahlung wegen verweigerter Wiedereinstellung

Kann ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereinstellung bei seinem früheren Arbeitgeber erst nach mehreren Jahren durchsetzen, unterliegt die ihm vom Arbeitsgericht zugesprochene Entschädigungszahlung, die im Veranlagungsjahr 1996 in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers in Ansatz gebracht wurde, dem ermäßigten (halben) Steuersatz.

In dem vom BFH entschiedenen Fall wechselte ein Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns zu einer anderen Gesellschaft. Sein bisheriger Arbeitgeber sagte ihm zu, ihn nach seinem Ausscheiden bei dem neuen Arbeitgeber wieder zu angemessenen Bedingungen einzustellen. Nachdem der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren hatte, verlangte er von seinem früheren Arbeitergeber wieder eingestellt zu werden. Dem wurde nicht sogleich entsprochen und es kam zum Arbeitsgerichtsprozess. Der Arbeitgeber wurde verurteilt, den Arbeitnehmer wieder einzustellen und ihm eine den entgangenen Arbeitslohn ersetzende Entschädigung für die Zeit der Nichtbeschäftigung in den Jahren 1992-1995 zu zahlen. Der Arbeitgeber wurde also nicht zur Erfüllung von Ansprüchen aus einem bestehenden Dienstverhältnis verurteilt (BFH-Urteil vom 6.7.2005, Az. XI R 46/04).