Januar 2005: Alle Steuerzahler

Erbschaftsteuer: Pauschbetrag für Grabpflegekosten pro Erbfall

Für Kosten rund um die Beerdigung kann ohne Nachweis ein Pauschbetrag von 10.300 Euro im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung abgezogen werden. Dieser Betrag kann jedoch insgesamt je Erbfall nur einmal berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn es mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer gibt, die sich die Kosten als Nachlassverbindlichkeiten teilen. Eine mehrfache Berücksichtigung des Pauschbetrags kommt nicht in Betracht (R 30 Absatz 3 Erbschaftsteuerrichtlinien).