März 2005: Freiberufler und Gewerbetreibende

EÜR: Bekanntgabe des überarbeiteten Vordrucks

Nun ist er da, der überarbeitete Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung – Anlage EÜR, gekürzt auf 67 Zeilen und versehen mit einer acht-seitigen Anleitung. Dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 10.2.2005 kann man entnehmen, dass Betriebe mit Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro ihrer Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beifügen können.

Ursprünglich schrieb das Kleinunternehmerfördergesetz vom 31.7.2003 Steuerpflichtigen vor, ihre Gewinnermittlung für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2003 auf einem amtlichen Vordruck zu erstellen, wenn sie den Gewinn nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Das zum damaligen Zeitpunkt 82 Zeilen umfassende Formular hatte zu heftiger Kritik von Verbänden, Medien und der Wirtschaft geführt. Die Finanzminister der 16 Bundesländer haben dann im Rahmen einer Länderfinanzkonferenz Ende 2004 beschlossen, dass das Formular erst für Gewinne des Jahres 2005 eingeführt und darüber hinaus vereinfacht wird.

Das Schreiben des BMF vom 10.2.2005, welches an die Stelle des BMF-Schreibens vom 17.10.2003 tritt, sowie der amtlich vorgeschriebene Vordruck nebst Anleitung werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Ab sofort steht das Schreiben mit den Anlagen auch auf den Internetseiten des BMF zur Ansicht und zum Download bereit (http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage29822/BMF-Schr_x.pdf). Alle in der Anleitung zitierten BMF-Schreiben können dort ebenfalls eingesehen werden (BMF-Schreiben vom 10.2.2005, Az. IV A 7 – S 1451 – 10/05).