September 2003: Alle Steuerzahler

Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2003

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz) vorgelegt. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien erfüllt das Steueränderungsgesetz 2003 die Rahmenregelungen der Europäischen Gemeinschaft. Die Anpassungen des Umsatzsteuerrechts und des Investitionszulagegesetzes sollen dabei zu einer Harmonisierung und Vereinfachung der europäischen Steuerpolitik führen.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

  • Die bisherige Verwaltungsregelung zum "anschaffungsnahen Aufwand" soll gesetzlich verankert werden (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz).

  • Banken sollen verpflichtet werden, jährlich eine zusammenfassende Aufstellung aller Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 und aller Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Termingeschäften (§ 23 Einkommensteuergesetz) zu erstellen (§ 24b Einkommensteuergesetz).

  • Die Lohnzahlung durch Dritte soll künftig dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber oder durch den Auszahlenden unterliegen (§ 38 Einkommensteuergesetz).

  • Das Lohn- und Einkommensteuerverfahren wird durch die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung modernisiert. Durch die Zuordnung eines bestimmten Ordnungsmerkmals zu einem Steuersubjekt wird die Vergabe von weiteren Steuernummern entbehrlich, z.B. bei verschiedenen Steuerarten oder bei einem Wechsel des Wohn- oder Betriebssitzes.

  • Die Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen wird abgeschafft. Die Privatnutzung ist als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern (§ 3 Absatz 9a Satz 2 und § 15 Absatz 1b Umsatzsteuergesetz werden aufgehoben).

  • Der Vorsteuerabzug aus Reisekosten des Unternehmers und seines Personals soll ermöglicht werden (§ 15 Absatz 1a Nummer 2 Umsatzsteuergesetz wird aufgehoben).

  • Die wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen "Masseneinsprüche" und "Masseneinträge" für Altfälle sollen durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage vereinfacht werden.