Januar 2010: Alle Steuerzahler

Entfernungspauschale: Mautgebühren nicht zusätzlich absetzbar

Mautgebühren werden bei den Werbungskosten nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale anerkannt. Mit der Pauschale sind nämlich sämtliche Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

Hierzu zählen auch zusätzliche Mautgebühren für die Nutzung von Tunneln. Nur außergewöhnliche Kosten können neben der Entfernungspauschale abgezogen werden. Kosten für die Straßenbenutzung sind aber gerade typische Aufwendungen und somit durch die Pendelfahrten veranlasst (FG Schleswig-Holstein vom 30.9.2009, Az. 2 K 386/07).