Flexibilität bei der Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber dürfen Bedingungen festlegen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nicht zwingend an alle Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss. Arbeitgeber haben die Freiheit, die Prämie an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, wie etwa besondere Leistungen oder betriebliche Notwendigkeiten. Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, gezielt Mitarbeiter zu belohnen oder zu unterstützen, die besondere Belastungen erfahren. Dabei müssen die Kriterien für die Vergabe der Prämie jedoch klar und transparent sein, um Diskriminierung und Ungleichbehandlung zu vermeiden. Das Urteil schafft somit mehr Spielraum für Arbeitgeber, gleichzeitig bleibt aber die Pflicht, faire und nachvollziehbare Vergaberichtlinien festzulegen.