September 2016: Arbeitgeber

Elternzeit: Unterbrechungsmeldungen ab 1.1.2017 neu geregelt

| Ab 1.1.2017 müssen Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden – und zwar unabhängig vom Versicherungsstatus des Arbeitnehmers. |

Damit können Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Beschäftigungsunterbrechung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.

Quelle | Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände vom 9.3.2016, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 185676