Januar 2011: Abschließende Hinweise

Elterngeld: Kürzungen ab 2011 im Überblick

Der Bundesrat hat dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 am 26.11.2010 zugestimmt. Aus dem Sparpaket der Bundesregierung resultieren zahlreiche Kürzungen. Die nachfolgenden Einschränkungen beim Elterngeld treten am 1.1.2011 in Kraft:

  • Beträgt das maßgebende Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes mehr als 1.200 EUR, wird die Förderung schrittweise von 67 % auf 65 % (gilt bei einem Einkommen von über 1.240 EUR im Monat) verringert. Der Höchstbetrag von weiterhin 1.800 EUR wird bei einem Monatsverdienst von 2.770 EUR erreicht.

  • Hat die berechtigte Person im letzten Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 EUR erzielt, entfällt das Elterngeld. Ist auch eine andere Person berechtigt, ist ein Einkommen beider Personen von mehr als 500.000 EUR schädlich.

  • Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag aufgehoben. Bei diesen Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 EUR im Monat als Einkommen unberücksichtigt.

  • Nicht im Inland versteuerte Einnahmen und im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen werden nicht mehr berücksichtigt.

Hinweis: Durch die neuen Einkommensgrenzen von 250.000 bzw. 500.000 EUR erwartet der Bundesrat einen höheren Verwaltungsaufwand. Infolgedessen hat er die Bundesregierung aufgefordert, die Probleme in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu lösen (Haushaltsbegleitgesetz 2011: Drs. 680/10 vom 5.11.2010).