Juli 2005: Alle Steuerzahler

Elektronische Abgabe von Steueranmeldungen: Ausnahme nicht verlängert

Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind ab dem Monat Juni 2005 die Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen wieder zwingend in elektronischer Form vorzunehmen, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai begrenzte Ausnahmeregelung wurde nicht verlängert.

Ein entgegenstehender Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ist aufgehoben worden. Das BMF teilt die Bedenken der Referatsleiter Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Rechtswidrigkeit der ausschließlich elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen nicht (DStV, Pressemitteilung vom 14.6.2005, Nr. P 20/05).