Dezember 2004: Personengesellschaften und deren Gesellschafter

Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Gestaltung des Jahresergebnisses

Um die Absenkung des Einkommensteuertarifs in 2005 optimal zu nutzen, sollte Ziel der Bilanzpolitik sein, Einkünfte in 2005 zu verlagern und das Jahresergebnis 2004 zu reduzieren:

  • Geplante Investitionen können vorgezogen werden, damit sich die Abschreibung bereits in 2004 Gewinn mindernd auswirkt. Hierbei ist degressiv statt linear abzuschreiben. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht den Betrag von 410 Euro netto (geringwertige Wirtschaftsgüter), können die Aufwendungen in voller Höhe abgeschrieben werden.

  • Wertberichtigungen auf Kundenforderungen sollten vorgenommen werden.

  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Grund und Boden oder Gebäude können bei Reinvestition im selben oder darauf folgenden Jahr von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten Steuer mindernd abgezogen werden (§ 6b Einkommensteuergesetz). Alternativ kann im Jahr des Verkaufs in Höhe des Veräußerungsgewinns eine steuermindernde Rücklage gemäß § 6b Einkommensteuergesetz gebildet werden. Weitere Voraussetzungen sind notwendig.

  • Die Möglichkeit der Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g Einkommensteuergesetz ist für Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 204.517 Euro zu prüfen. Ist die Anschaffung oder Herstellung eines dauerhaft im Betrieb genutzten Wirtschaftsgutes geplant, können 40 Prozent der voraussichtlichen Aufwendungen gewinnmindernd eingestellt werden. Daneben kann eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden.

  • Gegebenenfalls sollten neue Rückstellungen für zum Beispiel nicht genommenen Urlaub, Altersteilzeit, Schadenersatzverpflichtungen noch in 2004 gebildet werden.

  • Höhe der Rückstellungen für zum Beispiel Kosten von Inventur, Jahresabschluss, Steuererklärung und Prozesskosten sollten weitestgehend großzügig bemessen sein.

  • Soweit möglich sind Gewinn erhöhende Auflösungen von Rücklagen und Rückstellung nicht mehr in 2004 vorzunehmen.

Insbesondere im Fall der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergeben sich sonstige folgende Maßnahmen zur steuergünstigen Gewinnverlagerung:

  • Die Abrechnung von Aufträgen kann hinausgezögert werden, so dass Erträge erst in 2005 bei Zahlung zu erfassen sind. Gleichzeitig kann vorgezogenes Bezahlen von Eingangsrechnungen das Jahresergebnis 2004 noch mindern. Zum Beispiel benötigte Vorräte sollten noch in 2004 eingekauft und gezahlt werden.

  • Zahlungen per Scheck, die ein Überschussrechner am 31.12.2004 per Post absendet, können noch im Jahr 2004 als Betriebsausgaben gebucht werden. Auf den Zeitpunkt der Belastung des Bankkontos kommt es nicht an. Die Leistung wurde mit Hingabe beziehungsweise Absenden des Schecks erbracht. Entsprechendes gilt bei Überweisungsaufträgen, die am 31.12.2004 an die Bank erteilt werden. Der Auftraggeber kann die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben bereits im Jahr 2004 verbuchen. Der Zahlungseingang ist jeweils erst in 2005 zu erfassen, so dass eine Besteuerungslücke am Jahresultimo entsteht.