Dezember 2004: Alle Steuerzahler

Einkommensteuertarif 2005: Absenkung des Spitzensteuersatzes

Die dritte Stufe der Steuerreform wird planmäßig umgesetzt. Danach treten folgende Änderungen zum 1.1.2005 in Kraft: Eingangssteuersatz 15 Prozent (2004: 16 Prozent), Spitzensteuersatz 42 Prozent (2004: 45 Prozent) bei einem zu versteuernden Einkommen ab 52.152 Euro, Grundfreibetrag gemäß Grundtabelle 7.664 Euro (2004: auch 7.664 Euro).

Die Steuerentlastung ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Bei der "Einkünfteplanung" sollte die Tarifabsenkung berücksichtigt werden, indem Einnahmen in spätere Veranlagungszeiträume verlagert und Aufwendungen vorgezogen werden. Auf mögliche Handlungsspielräume wird im Weiteren verwiesen.

Bereits bei den Vorauszahlungen kann sich die Entlastung auswirken. In diesem Fall sollten Steuerpflichtige gemäß § 37 Absatz 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz einen Antrag stellen, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen schon ab dem 1. Quartal 2005 anzupassen.