März 2005: Personengesellschaften und deren Gesellschafter

Einkommensteuererklärung: Gesellschafterpflicht in der Insolvenz

Der Gesellschafter einer in der Insolvenz befindlichen Personenhandelsgesellschaft ist aus seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht heraus gehalten, die zulasten der Masse seitens der Gesellschaft abgeführten Zahlungen auf die Kapitalertragsteuer und auf den Solidaritätszuschlag als anzurechnenden Zinsabschlag in die eigene Einkommensteuererklärung einzustellen. Denn die Zahlung solcher Steuerbeträge durch die Gesellschaft führt gleichsam zu einer Mehrung des Vermögens des Gesellschafters. Selbst dann, wenn dieser den mit dem Zinsabschlag erlangten Steuervorteil mangels Abgabe seiner eigenen Einkommensteuererklärung faktisch nicht realisiert. Unterlässt der Gesellschafter die Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung, erwächst der Gesellschaft ein Schadenersatzanspruch gegen den Gesellschafter in Höhe der abgeführten Beträge (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 29.11.2004, Az. 2 U 1507/04).