April 2005: Vermieter

Einkünfteerzielungsabsicht: Bei Vermietung einer Ferienwohnung

Die typisierende Annahme, dass eine langfristige Vermietung in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt, gilt auch für das Vermieten einer Ferienwohnung, wenn diese von den Vermietern ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird. Etwas anderes gilt bei einer Ferienwohnung, die nur an wenigen Tagen im Kalenderjahr an Feriengäste vermietet ist und bei der über einen Zeitraum von fünf Jahren in vier Jahren erhebliche Werbungskostenüberschüsse erklärt worden sind: Hier ist die Einkünfteerzielungsabsicht zu überprüfen, wenn die Vermietungszeit der Ferienwohnung des Steuerpflichtigen 25 Prozent unter der ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen liegt. Zu einer anderen Beurteilung könnte man gegebenenfalls dann gelangen, wenn Vermietungshindernisse vorgelegen hätten.

Liegt ein solcher Fall vor, sind die auf die Selbstnutzung bzw. die Leerzeiten und die Vermietung entfallenden Kosten zunächst aufzuteilen. In einem weiteren Schritt ist anhand einer Prognoseberechnung zu überprüfen, ob durch die Vermietungstätigkeit überhaupt ein so genannter Totalüberschuss, allein bezogen auf den Bereich der Vermietung, erzielt werden kann. Kommt man zu dem Ergebnis, dass dies möglich ist, sind die anteiligen Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietungstätigkeit anzuerkennen (BFH-Urteil vom 26.10.2004, Az. IX R 57/02).