November 2004: Freiberufler und Gewerbetreibende

Einführung des Formulars: Anlage EÜR kommt erst für 2005

Kleinunternehmer und Freiberufler können für dieses Jahr wie bisher ihre Gewinnermittlung formlos nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz vornehmen. Erst für Gewinne des Jahres 2005 wird die heftig umstrittene Anlage zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) eingeführt. Das haben die Finanzminister der 16 Bundesländer einstimmig beschlossen. Und nicht nur das: Bis zur Einführung soll das Formular erheblich vereinfacht werden.

Das Formular mit 82 Zeilen hatte zu massiver Kritik von Verbänden, Medien und Wirtschaft geführt. Tenor: Unverständlich und viel zu bürokratisch. Seinen Ursprung hatte die neue Anlage zur Steuererklärung im Kleinunternehmerförderungsgesetz. Dieses sollte die Steuererhebung für Unternehmen und Finanzämter erleichtern und führte gleichzeitig zu erhöhten Buchführungsgrenzen.

Kurios am plötzlichen Rückzug des Formulars: Erst eine Woche zuvor hatte das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass die Anlage EÜR für 2004 gilt und lediglich einige Erleichterungen angekündigt. Doch die Steuererhebung ist Ländersache. Dem Bundesfinanzministerium bleibt nichts anderes übrig, als den Beschluss der Finanzministerkonferenz der Länder zu übernehmen.

Aber auch ohne schematische Anlage müssen 4/3-Rechner einige Aufzeichnungspflichten beachten; Punkte, die in der überarbeiteten Anlage EÜR sicherlich auch wieder zum Pflichtprogramm zählen werden. Zu erwähnen sind etwa das Bestandsverzeichnis beim Betriebsvermögen sowie die umfangreichen Aufzeichnungspflichten bei Einnahmen und Ausgaben, die sich schon aus dem Umsatzsteuergesetz ergeben.