März 2004: Alle Steuerzahler

Eigenheimzulage: Wird auch in 2004 der Dachausbau noch gefördert?

Die "alte" Eigenheimzulage wurde unter anderem für Ausbauten und Erweiterungen gewährt. Diese Möglichkeit ist mit Einführung der neuen Eigenheimzulage 2004 weggefallen.

Wer also ab 2004 sein Dachgeschoss ausbaut und dort zusätzlichen Wohnraum schafft, erhält theoretisch keine Förderung mehr. Besteht allerdings die Möglichkeit, im Dachgeschoss eine abgeschlossene Wohnung neu zu schaffen, so kann der Steuerpflichtige trotz Gesetzesänderung in den Genuss der Förderung gelangen. Eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen werden auch ab 2004 gefördert.

Welche Voraussetzungen muss eine abgeschlossene Wohnung erfüllen?

  • Die Wohnung muss mindestens eine Küche und ein Bad (WC und Waschgelegenheit) enthalten.

  • Die Wohnung muss eine Mindestgröße von 23 m2 besitzen.

  • Die Wohnung muss durch eine Abschlusstür von den übrigen Wohneinheiten abgetrennt sein.

  • Die Wohnung muss über einen eigenen Zugang verfügen, der nicht durch einen anderen Wohnbereich führt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht für den Dachausbau auch weiterhin ein Anspruch auf Eigenheimzulage nach dem neuen Gesetz.