Mai 2004: Alle Steuerzahler

Eigenheimzulage: Kinderzulage bei Wegfall des Kindergeldanspruchs

Haben die Eltern auch nur für einen Monat im Jahr Anspruch auf Kindergeld, erhalten sie die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung in Höhe von 800 Euro pro Kind für das ganze Jahr. Entfällt jedoch der Anspruch auf Kindergeld rückwirkend für das ganze Jahr, müssen die Eltern die Kinderzulage für dieses Jahr zurückzahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Urteil liegt folgendes Problem zu Grunde: Eltern verlieren bei volljährigen Kindern häufig den Anspruch auf Kindergeld, weil das Kind mit seinen Einkünften und Bezügen über der für das Kindergeld schädlichen Grenze liegt. Diese beträgt aktuell 7.680 Euro im Jahr.

Aber was für das eine Jahr gilt, muss nicht für alle Zeiten gelten: Schon im nächsten Jahr können die Einkünfte und Bezüge des Kindes wieder unter der schädlichen Grenze liegen. In diesem Fall sollte bei der Familienkasse das Kindergeld und beim Finanzamt die Kinderzulage neu beantragt werden. Das Finanzamt muss in diesem Fall nicht von sich aus tätig werden (BFH-Urteil vom 20.11.2003, Az. III R 47/02).