Dezember 2004: Alle Steuerzahler

Eigenheimzulage: Geplante Abschaffung

Die Streichung der Eigenheimzulage ab 2005 wurde vom Bundestag am 22.10.2004 beschlossen. Die erforderliche Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus. Die geplante Abschaffung der Eigenheimzulage betrifft nur Neufälle ab 2005. Laufende Förderungen gehen bis zum individuellen Auslaufen des Förderzeitraums weiter. Soweit vor dem 1.1.2005 mit der Herstellung eines Objektes begonnen oder ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird, soll bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Eigenheimzulage ebenfalls noch gewährt werden. Für den Beginn der Herstellung ist der Zeitpunkt, für den der Bauantrag gestellt wird, maßgebend. Bei baugenehmigungsfreien Objekten wird auf den Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen abgestellt.

Zum 1.1.2004 entfiel die Begünstigung von Aus- und Umbaumaßnahmen, die nicht zum Entstehen einer neuen Wohnung führen. Die Einkunftsgrenzen sowie die Höhe der zu gewährenden Zulagen wurden gesenkt. Die Einkünfte dürfen ab 2004 im Jahr der erstmaligen Beanspruchung der Eigenheimzulage und im vorangegangenen Jahr insgesamt 70.000 Euro (140.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich der Betrag um weitere 30.000 Euro.