Oktober 2005: Alle Steuerzahler

Eigenheimzulage: Eile bei Kauf oder Bau ist geboten

Der Vermittlungsausschuss erzielte in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 5.9.2005 erneut in seinen Beratungen zu dem Gesetz "zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" keine Einigung. Die Abschaffung der Eigenheimzulage ist damit allerdings noch nicht vom Tisch. Im Gegenteil, dieses Vorhaben steht in der neuen Legislaturperiode ganz oben auf der politischen Agenda.

Da nach der Bundestagswahl alle Gesetzesvorhaben neu in den Bundestag eingebracht werden müssen, wird Hauskäufern oder Bauherren noch ein letzter Aufschub gewährt. Als möglicher Änderungszeitpunkt könnte hierbei das Datum der Gesetzeseinbringung in Betracht kommen, wodurch nur noch in 2005 die Gelegenheit bestehen könnte, sich acht Jahre lang Zuschüsse zum Erwerb des Eigenheims zu sichern.

Hinweis: Maßgebend für die Zulage wird – wie bei Gesetzesänderungen in der Vergangenheit – das Datum des Bauantrags oder des Notarvertrags sein. Das Datum des notariellen Kaufvertrags gilt ebenfalls in den Fällen als maßgebender Zeitpunkt, in denen ein teilfertiges Gebäude gekauft wird. Der Bauantrag des Vorbesitzers spielt keine Rolle. Bei Erwerben durch Zwangsversteigerung gilt der Tag des Zuschlags und bei der Herstellung einer Immobilie ist der Beginn der Baumaßnahmen entscheidend. Dies ist bei der Herstellung der Zeitpunkt, an dem der entsprechende Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingeht. Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist der Zugang der Bauunterlagen oder der Beginn der Bauarbeiten maßgebend. Wird der Bauantrag abgelehnt oder muss er grundlegend überarbeitet werden, gilt erst das Datum der erneuten Einreichung (Bundesrat-Drucksache vom 13.8.2004, Az. 620/04; Ergebnis der 56. Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 5.9.2005)