August 2004: Alle Steuerzahler

Eigenheimförderung: Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Miteigentümer

Es wird keine Kürzung der Eigenheimzulage für den Anteil eines Miteigentümers vorgenommen, wenn der andere Miteigentümer im Ausland wohnt. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Die Finanzverwaltung hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. III R 69/03).

Hinweis: Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen der Miteigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Eigenheimzulage hat, sie aber wegen der zu erfüllenden Voraussetzungen nicht erhält (zum Beispiel, weil er die Wohnung nicht selbst nutzt) beziehungsweise nicht beantragt hat. In diesen Fällen ist die Eigenheimzulage gemäß § 9 Absatz 2 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz entsprechend dem Miteigentumsanteil zu kürzen (FG Hamburg, Urteil vom 12.9.2003, Az. II 142/02).