Oktober 2004: Alle Steuerzahler

Eigenheimförderung: Neubauförderung bei umfassendem Anbau?

Die Eigenheimzulage für Neubauten ist auch für einen Anbau zu gewähren, wenn sich das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und die bisherigen Wohnverhältnisse grundlegend ändern. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Bei einem Anbau handele es sich um einen Neubau, wenn der Anbau das bisherige Gebäude tatsächlich erweitert und die Altsubstanz nicht nur umbaut.

Im Urteilsfall hatte der Hausbesitzer ein 1922 erbautes Einfamilienhaus grundlegend umgebaut und die Wohnfläche erheblich erweitert. Eine neue eigenständig nutzbare und abgrenzbare Wohnung entstand dabei nicht. Die Richter des Finanzgerichts gewährten dennoch die Eigenheimzulage für einen Neubau, weil der Anbau das bisherige Gebäude nachhaltig verändert habe. Zudem habe der Bauaufwand für den Anbau den Wert des Altbaus um ein Vielfaches überwogen. Die Finanzverwaltung hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az. III R 23/03) eingelegt.

Hinweis: Das Urteil erging zur Rechtslage bis einschließlich 2003. Seit dem 1.1.2004 gibt es für Alt- und Neubauten eine einheitliche Förderung, so dass sich diese Abgrenzungsfrage künftig nicht mehr stellt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.12.2003, Az. 5 K 2451/01).