August 2006: Alle Steuerzahler

Doppelte Haushaltsführung: Genereller Anspruch auf volle Pauschalen

Bei der aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung besteht auch dann ein Anspruch auf die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, wenn der Arbeitnehmer nur ein niedriges Gehalt bezieht. Es ist nicht danach zu fragen, ob der Ansatz zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt.

Hinweis: Dies gilt selbst dann, wenn nach Abzug der Pauschalen nur ein geringer Betrag zum Lebensunterhalt verbleibt. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung besteht u.a. ein Rechtsanspruch auf die Entfernungspauschale je Kilometer zwischen Hausstand und Beschäftigungsort. Unterkunftskosten für die Zweitwohnung sind grundsätzlich in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe anzuerkennen (BFH-Urteil vom 4.4.2006, Az. VI R 44/03).