November 2006: Arbeitnehmer

Doppelte Haushaltsführung: Auch nach innerörtlichem Wohnungswechsel

Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung geht nicht schon dann grundsätzlich in eine privat veranlasste über, wenn lediglich der Familienwohnsitz innerhalb eines Ortes verlegt wird.

Im Urteilsfall zog der Arbeitnehmer aus der Ehewohnung zu seiner neuen Partnerin in der Nachbarschaft. Gleichzeitig behielt er die Wohnung am entfernten Beschäftigungsort bei. Zwar hätte der Arbeitnehmer in diesem Fall auch an seinen Beschäftigungsort ziehen können. Aus welchen Gründen aber die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird, ist unerheblich. Maßgebend ist, dass die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet wurde.

Hinweis: Das Ergebnis können auch diejenigen nutzen, die eine Änderung ihrer Wohnverhältnisse etwa aufgrund von Familiennachwuchs planen (BFH-Urteil vom 4.4.2006, Az. VI R 11/02).