November 2011: Freiberufler und Gewerbetreibende

Dienstwagen: Keine Einzelbewertung für gelegentliche Fahrten zur Arbeit

Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstwagen weniger als 180 Mal im Jahr von zu Hause zur Arbeit, muss der geldwerte Vorteil nicht nach der 0,03-%-Regelung ermittelt werden. In diesen Fällen ist eine (günstigere) Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.

Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und wird von der Finanzverwaltung anerkannt – aber nur bei Arbeitnehmern. Nach einem Beschluss der Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die neuen Grundsätze nicht im Rahmen der Gewinnermittlung anzuwenden.

Hinweis 1: Der Bund der Steuerzahler hat die Verwaltung aufgefordert, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. Sollte die Verwaltung ihre Meinung nicht ändern, werden wohl die Finanzgerichte entscheiden müssen.

Hinweis 2: Um ein steuergünstigeres Ergebnis zu erhalten, wäre ein Fahrtenbuch zumindest eine Option. Ob ein Fahrtenbuch jedoch wirklich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei den Überlegungen sollte nicht vernachlässigt werden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch eine gewisse Eigendisziplin und Zeitaufwand verlangt (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 11.7.2011, Az. S 2227 – 98 – St 221/St 222; Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 5.7.2011; BMF-Schreiben vom 1.4.2011, Az. IV C 5 – S 2334/08/10010).