September 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Dienstverhältnis des geschäftsführenden Gesellschafters in der Insolvenz

Die gesetzliche Regelung, nach der bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Dienstverhältnisse weiter fortgelten, findet auch auf einen geschäftsführenden Gesellschafter der Schuldnerin Anwendung.

Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg im Fall eines geschäftsführenden Gesellschafters, der für seine Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Geschäftsführergehalt vom Insolvenzverwalter verlangte. Das Oberlandesgericht begründet die Entscheidung damit, dass der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ein Dauerschuldverhältnis im Sinne der Insolvenzordnung sei. Entsprechend bestehe das Dienstverhältnis weiter fort. Unerheblich sei dabei, dass der geschäftsführende Gesellschafter nach Eintritt der Insolvenz weiterhin zu Lasten der Gläubiger vergütet werde (OLG Brandenburg-Urteil vom 11.12.2002, Az. 7 U37/02).