November 2003: Abschließende Hinweise

Der "Unternehmerkredit" der KfW

Die KfW-Mittelstandsbank bietet seit dem 1.9.2003 allen mittelständischen Unternehmern, Existenzgründern sowie Freiberuflern die Möglichkeit, Investitionsvorhaben mit dem "Unternehmerkredit" zu finanzieren. Zu den Investitionsvorhaben zählen beispielsweise der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Anschaffung von Maschinen oder die Finanzierung von Baumaßnahmen.

In einer Variante des neuen Förderprogramms, dem "Unternehmerkredit – Betriebsmittel", stehen darüber hinaus Mittel für die Finanzierung speziell von Betriebsmitteln bereit.

Das neue KfW-Förderprodukt hat das Ziel, mittelständischen Unternehmern, Existenzgründern und Freiberuflern (z.B. Ärzten, Steuerberatern) mit einem Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. Euro attraktive Konditionen in Verbindung mit langen Kreditlaufzeiten anzubieten. Der höchste Kredit, der aus dem "Unternehmerkredit" beantragt werden kann, liegt bei 5 Mio. Euro. Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro können ihr Investitionsvorhaben anteilig bis zu 75 Prozent mit KfW-Mitteln finanzieren. Liegt dagegen der Umsatz eines Antragstellers über dieser Grenze, ist eine Mitfinanzierung zu 2/3 der Investitionssumme möglich.

Der aktuelle Zinssatz für einen 10-Jahres-Kredit (Stand: 1.10.2003) liegt bei 4,63 Prozent, wobei die Hausbank je nach Risikobeurteilung einen Aufschlag von bis zu 0,5 Prozent vornehmen kann. Bei Investitionen in Immobilien kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren beantragt werden.

Von diesem Förderprogramm profitieren besonders Existenzgründer und kleine Mittelständler, die üblicherweise geringere Investitionssummen benötigen: Bei Krediten bis maximal 1 Mio. Euro können bis zu 100 Prozent der Kosten über die günstigen KfW-Mittel aus dem "Unternehmerkredit" abgedeckt werden.

Im "Unternehmerkredit" ist für Gründer und junge Unternehmer in den alten Bundesländern eine 40-prozentige sowie bei Vorhaben in den neuen Bundesländern eine 50-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank gegen einen Zinsaufschlag möglich. Dies gilt für Darlehen bis zu einem Betrag von 2 Mio. Euro. Der Zinszuschlag für derartige haftungsfreigestellte Betriebsmittelkredite beträgt ab dem 1.10.2003 in allen Bundesländern 1,20 Prozent (bisher betrug die Risikomarge 0,9 Prozent).

Der neue "Unternehmerkredit" fasst sowohl das bisherige DtA-Existenzgründungsprogramm als auch das KfW-Mittelstandsprogramm zusammen.

Hinweis: Informationen zum "Unternehmerkredit" und zu allen weiteren Förderkreditprogrammen der KfW-Mittelstandsbank erhalten Interessenten Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr telefonisch zum Ortstarif unter 01801 – 24 11 24 oder per E-Mail: infocenter@kfw-mittelstandsbank.de