Januar 2006: Vermieter

Damnum/Disagio: Verlängerung der Übergangsregelung

Ein Damnum/Disagio ist eine Zinsvorauszahlung und wird von dem gewährten Darlehensbetrag von der finanzierenden Bank einbehalten. Die steuerliche Behandlung eines Damnums/Disagios, das nach dem 31.12.2005 geleistet wird, ist nun durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt worden. Danach gilt:

Bis zu einer gesetzlichen Klarstellung wird es nicht beanstandet, wenn die bisherige Verwaltungspraxis weiter Beachtung findet. Das bedeutet, wenn für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Damnum/Disagio in Höhe von bis zu 5 Prozent vereinbart worden ist, die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abziehbar sind.

Hinweis: Wann frühestens mit der gesetzlichen Klarstellung zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt (BMF, Schreiben vom 15.12.2005, Az. IV C 3 – S 2253a – 19/05).